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Welche Unterlagen sollten vorhanden sein?
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Eheleuten die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder die Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Familienstammbuch
  • Krankenversicherungskarte
  • Policen der Lebens- oder Sterbeversicherung
  • Rentennummern
  • falls vorhanden: Grab- bzw. Friedhofsurkunde

In der Regel können wir bei einem Trauerfall alle Unterlagen schnellstmöglich besorgen.


... einem Sterbefall in der Wohnung?

Wenn ein Angehöriger zu Hause stirbt, sollten Sie sofort Ihren Hausarzt oder einen Notarzt rufen. Halten Sie das Familienstammbuch oder den Personalausweis und die Krankenkarte bereit.
Benachrichtigen Sie uns, wir kommen sofort und helfen Ihnen alles Weitere zu regeln.

... einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim?

Häufig kommt es vor, dass Menschen im Krankenhaus oder im Pflegeheim sterben. Benachrichtigen Sie uns, wir kommen zu Ihnen und besprechen gemeinsam mit Ihnen den weiteren Verlauf, der von Ihnen gewünschten Beisetzung. Halten Sie auch hier das Familienstammbuch oder die entsprechenden Unterlagen bereit. In so einem Fall regeln wir alle Formalitäten für Sie.
Wir überführen, wenn möglich schon am Sterbetag, zu dem von Ihnen gewünschten Friedhof.

... einem Sterbefall im Ausland?

Sollte ein Angehöriger im Ausland versterben, setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung. Wir verständigen die deutschen Vertretungen des Sterbelandes und sorgen für die Einhaltung der internationalen Vorgaben zur Rücküberführung.
Ratsam ist es, eine Reiseversicherung mit dem Einschluss der Überführung im Todesfall für die Kostenregelung abzuschließen. Je nach Landesgesetzen muss die Überführung in kürzester Zeit erfolgen, da in manchen Ländern noch am Sterbetag beerdigt werden kann.

... einem Sterbefall an einem anderen Ort?

Nicht immer ist der Beisetzungsort auch gleichzeitig der letzte Wohnort des Verstorbenen. In so einem Fall klären wir mit den zuständigen Behörden der Gemeinde, in der die Beerdigung stattfinden soll, diese Möglichkeiten ab.
Wir stellen alle unerlässlichen Anträge und sorgen für die Ausgestaltung der Trauerfeier.
Bitte halten Sie evtl. Urkunden oder Kaufverträge über Grabsteine bereit.

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